Militärischer Sicherheitsbereich
Das Betreten/Befahren von militärischen Sicherheitsbereichen muss nicht zwangsläufig ordnungswidrig sein:
So wurde mir vorgeworfen, gegen § 114 OWiG verstoßen zu haben (PDF), als ich mit meinem Fahrzeug befestigte Straßen in einem Wald militärischen Sicherheitsbereich befuhr.
Von kämpferischer Laune beflügelt und in der Hoffnung, das Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro sinnvoller investieren zu können, formulierte ich mit [...]