Skip to content

Einstellige Domains: Einstweilige Verfügung gegen DENIC

Die Kanzlei e|s|b hat mit Blick auf den Beginn des morgigen DE-Registrierungsverfahrens (vgl. Kanzlei.de-News vom 16.10.2009) für ihren Mandanten, Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z, am 21.10.2009 eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC eG erwirkt. Hierin untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC eG bei Meidung der üblichen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Vorstand), die Domains "e.de", "f.de", "g.de", "x.de", "y.de", "z.de" bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Sachen 11 U 36/09 für Dritte als Domaininhaber zu registrieren. - 22.10.2009

Quelle: kanzlei.de (via)

Bin gespannt was da morgen um 9 abgeht :)

{ 3 } Comments

  1. Christoph | 22. Oktober 2009 at 23:03 | Permalink

    LOL. Das gibts doch nicht.. So kann man es natürlich auch machen. Wozu Tausende Euro für DomainRobot Slots ausgeben, wenn man auch ne einstweilige Verfügung beantragen kann. Damit sind die schon mal gesichert und man kann die Domains dann bequem normal registrieren, wenn sie doch freigegeben werden sollten..

  2. kiesow | 22. Oktober 2009 at 23:15 | Permalink

    ganz großes kino.
    es war sowas von klar ... dürfte niemanden überraschen.

    hätte man mal auf mich gehört, so hätten bei uns nicht mehrere leute die ganze woche lang programmieren und testen müssen.

  3. Matthias | 23. Oktober 2009 at 11:52 | Permalink

    Kann ich auch T-Mobile verklagen, wenn ich mir T als Marke eintragen lass? Ein-Buchstaben-Marken... *kopfschüttel*

{ 2 } Trackbacks

  1. [...] http://www.adminblogger.de/blog/2009/10/22/einstellige-domains-einstweilige-verfuegung-gegen-denic/... a few seconds ago from xmpp [...]

  2. [...] adminblogger.de: Einstellige Domains: Einstweilige Verfügung gegen DENIC http://www.adminblogger.de/blog/2009/10/22/einstellige-domains-einstweilige-verfuegung-gegen-denic – view page – cached Die Kanzlei e|s|b hat mit Blick auf den Beginn des morgigen DE-Registrierungsverfahrens (vgl. Kanzlei.de-News vom 16.10.2009) für ihren Mandanten, Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und... (Read more)Die Kanzlei e|s|b hat mit Blick auf den Beginn des morgigen DE-Registrierungsverfahrens (vgl. Kanzlei.de-News vom 16.10.2009) für ihren Mandanten, Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z, am 21.10.2009 eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC eG erwirkt. Hierin untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC eG bei Meidung der üblichen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Vorstand), die Domains "e.de", "f.de", "g.de", "x.de", "y.de", "z.de" bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Sachen 11 U 36/09 für Dritte als Domaininhaber zu registrieren. - 22.10.2009 (Read less) — From the page [...]